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9. Oktober 2022

Die neue GOT ab November 2022


Erstmals seit 1999 wird die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) umfassend geändert: Es werden neue medizinische Verfahren aufgenommen und die Gebührensätze für einzelne Behandlungsschritte werden an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis angepasst.

Diese Änderung der GOT gilt ab dem 22. November 2022.

 

Die Anpassung der Gebührensätze erfolgt auf wissenschaftlicher Basis: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die Durchführung einer umfassenden Studie initiiert. Diese Studie hat ergeben, dass die einfachen Gebühren in heutigen Zeiten nicht mehr zum Betreiben einer Tierarztpraxis ausreichen. 

Bitte bedenken Sie, dass in dieser Studie noch nicht einmal die neusten inflationsbedingten Teuerungen berücksichtigt sind. 

Weitere Gründe für die Anpassung der Gebührenordnung sind das weit verbreitete „Kliniksterben“ und ein eklatanter Fachkräftemangel im Bereich der Tiermedizin. Es wird so versucht, den tierärztlichen Beruf attraktiver zu machen, um auch in Zukunft die tierärztliche Versorgung aller Tiere in Deutschland zu gewährleisten. Denn leider ist der Beruf der Tierärztin bzw. des Tierarztes heutzutage immer noch branchenübergreifend einer der schlechtbezahltesten akademischen Berufe. 


Wir Tierärztinnen und Tierärzte sind dazu verpflichtet, uns an die Vorgaben der GOT zu halten. Für Sie als Kundinnen und Kunden bedeutet das, dass die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen Ihrer Tiere ab diesem Zeitpunkt teilweise deutlich steigen werden.

 

Bitte überlegen Sie sich gegebenenfalls, ob eine Tierkrankenversicherung für Sie in Frage kommt, um einen unerwartet hohen finanziellen Stress zu minimieren. Vergleichen Sie verschiedene Versicherungs-Anbieter und machen Sie Ihre Entscheidung davon abhängig, welche Leistungen von der Versicherung übernommen werden sollen.


Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Gebührenordnung haben, sprechen Sie uns gerne an. Wenn Sie Fragen zur Zusammensetzung einer Rechnung haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren, um über die einzelnen Behandlungsschritte aufgeklärt zu werden. Selbstverständlich informieren wir Sie auch gern im Voraus einer Behandlung über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Bitte beachten Sie, dass Kostenvoranschläge in der Tiermedizin aber nie hundertprozentig garantiert werden können wie zum Beispiel im Handwerk, da es sich bei Ihren Vierbeinern um lebende Individuen handelt. 

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