Abrechnung

Wie wird abgerechnet?

Wir arbeiten wie viele Tierarztpraxen mit einer Verrechnungsstelle zusammen, dem Verein moveta r.V.k.V. Das heißt für Sie, dass Sie die Beträge über die von uns erbrachten Leistungen, angewendeten sowie abgegebenen Medikamente nicht unmittelbar vor Ort bezahlen, sondern in der Regel per Post eine Rechnung von uns erhalten.


Neue Gebührenordnung ab November 2022!

Was für Sie als Kundinnen und Kunden in diesem Zusammenhang wichtig ist, erfahren Sie in unserem Blog-Eintrag dazu.


Worauf basieren die Preise?

Wir Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, uns nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung, zu richten. Darin werden Preise für einzelne Behandlungsschritte festgelegt.

Auch Hausbesuche müssen nach der GOT mit Wegegeld und einer Hausbesuchsgebühr berechnet werden.

Im Jahr 2020 wurde die sogenannte "Notdienstgebühr" eingeführt, an die wir uns halten müssen. Untersuchen und behandeln wir ein Tier außerhalb der regulären Sprechstunden, müssen wir eine pauschale Gebühr von 50 € erheben.

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